Ich bitte freundlichst um Beachtung :
Reinrassiges Tier
Ein als reinrassiges Tier verkaufter Hund gilt trotz vorhandener Ahnentafel einer Züchtervereinigung nicht als reinrassig, wenn das Tier nicht gekennzeichnet, z.B. tätowiert, ist und das Kennzeichen nicht in der Ahnentafel eingetragen ist. Ohne die Verbindung besteht keine unverwechselbare Zuordnung. Der Klage einer Käuferin eines Retrievers wurde stattgegeben, die in einem Zoogeschäft einen Welpen für 1.800 DM erworben hatte, der nicht tätowiert war. Das Gericht bewertete den Marktwert dieses Hundes als ein Tier ohne Papiere und hielt deshalb eine Kaufpreisminderung in Höhe von 1.000 DM für gerechtfertigt.(AG Frankfurt, Az.: Hö 3 C 3124/97)
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